Herzlich Willkommen!
Wir begrüßen Sie auf dem Internetauftritt der Kanzlei Steinhauf & Decka.
Unsere in der Fußgängerzone der schönen Weseler Innenstadt unweit des Willibrordi-Doms gelegene Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf die Bearbeitung von zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten ausgerichtet.
Als an Mandanteninteressen orientierte Dienstleister steht die kompetente juristische Beratung bei uns an erster Stelle. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, ist Fortbildung für uns eine Selbstverständlichkeit.
So ist Herr Rechtsanwalt Mike Steinhauf als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders qualifiziert für die Beantwortung von Fragen aus diesem Gebiet. Mit dem Mieterverein in Wesel steht er deshalb auch in ständigem Kontakt und arbeitet mit diesem regelmäßig zusammen. Außerdem berät Herr Rechtsanwalt Mike Steinhauf im Auftrag der Verbraucherzentrale in Wesel alle 14 Tage Kunden zu mietrechtlichen Fragen.
Herr Rechtsanwalt David Decka ist Fachanwalt für Strafrecht und damit der ideale Beistand in allen Angelegenheiten, die mit dem Strafrecht zusammenhängen. Dies gilt natürlich auch für zivilrechtliche Folgen einer Straftat. Besonders wichtig kann dies zum Beispiel im Bereich des Verkehrsrechts sein, wenn ein Verkehrsunfall mit Personenschaden vorliegt.
Herr Rechtsanwalt Mike Steinhauf und Herr Rechtsanwalt David Decka bearbeiten zudem zahlreiche verkehrsrechtliche Angelegenheiten. Rechtsanwalt David Decka ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Sachverhalte aus diesem Lebensbereich spezialisiert.
Im November 2011 wurde Rechtsanwalt David Decka zudem zum Notar mit Amtssitz in Wesel bestellt. Damit ist er zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. In seiner Eigenschaft als Notar ist er nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater der Beteiligten. Im Bereich der Beurkundung schlägt er dementsprechend eine ausgewogene und interessengerechte Vertragsgestaltung vor, hat aber auch die Pflicht, beispielsweise auf ungesicherte Vorleistungen einer Vertragsseite hinzuweisen und über mögliche Sicherungsmöglichkeiten zu belehren.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass wir bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein können, dann rufen Sie uns doch einfach an und wir sprechen darüber.
Für Ihr gutes Recht.
Kanzlei Steinhauf & Decka




